Wir bieten die Ausbildung zur Fachfußpflege in zwei Modulen an.
Modul I: 10-Tage-Kurs
Im Theorieunterricht wird die ganze Theorie mit dem Lernskript der Schule für die Ausbildung besprochen und erklärt.
Die Kurszeit gliedert sich in ca. 50 % Theorie und 50 % Praxis.
Modul II: 6-Tage-Kurs
Der Kursteilnehmer erhält nach der Anmeldung und der Anzahlung der Kursgebühren das Lernskript für den Ausbildungskurs zugesandt. Die Lerninhalte müssen zuhause erarbeitet werden. Sie dienen als Grundlage für den Theorieunterricht während der Kurszeit.
Da es im Skript um zahlreiche medizinische Kenntnisse und Begriffe geht, sollte man ca. 4 Wochen vor Kursbeginn mit dem Lernen beginnen. Menschen mit medizinischem Vorwissen (Berufe aus dem naturwissenschaftlichen oder medizinischen Bereich) fällt dies sicherlich leichter.
Die Kurszeit gliedert sich in ca. 30 % Theorie und 70 % Praxis.
In beiden Kursen finden zusätzliche Schulungen durch Gastreferenten statt.
Die Kurse werden in kleinen Gruppen mit bis zu 6 Teilnehmern abgehalten, so dass auf individuelle Belange der Kursteilnehmer eingegangen werden kann und jede(r) optimal betreut wird.
Lerninhalte der Fußpflegekurse
Theorie:
Anatomie:
- Allgemeines medizinisches Grundlagenwissen
(Gewebearten, aktiver und passiver Bewegungsapparat etc.) - Aufbau des Fußes, der Haut und der Nägel
Dermatologie:
- Hautveränderungen (z.B. Schwielen, Hühneraugen)
- Hauterkrankungen (z.B. Tumore, Hautpilz, etc.)
- Nagelveränderungen (z.B. Pilznägel, Rollnägel etc.)
Orthopädie:
- Fußdeformitäten und Gelenkerkrankungen; Ursachen und Folgen für die Haut und Nägel
Krankheitsbilder:
- Gefäßerkrankungen, Diabetes
Hygiene:
- gesetzliche Vorgaben für die Hygiene in der Fußpflege (Hygieneverordnung für Baden-Württemberg)
- Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten und Schleifern, Desinfektion des Arbeitsplatzes
Praxis-Alltag:
- Grundausstattung für Studio und mobile Fußpflege
- Karteiführung, Schulungen und Informationsveranstaltungen von verschiedenen Firmen
Praxis:
Arbeitstechniken:
- Behandlungsablauf einer Fußpflege
- praktischer Umgang mit den Instrumenten
- Pflege der Instrumente und Fräser
- Umgang mit Tamponade, Nagelmasse und Druckschutz
Behandlungen:
- je nach Befund Beschwerden und Bedürfnisse der Kunden:
fachgerechtes Schneiden der Fußnägel, Säubern des Nagelfalzes - Abtragen von verdickten Nägeln und Pilznägeln
- Abtragen von Verhornungen an den Füßen mit Skalpell und Medi-Klinge
- Unblutiges Entfernen von Hühneraugen
- Durchführung einer Fuß- und Beinmassage
- Wellnessbehandlung der Füße
- Lackieren der Fußnägel (Vorstellung von verschiedenen Varianten)
Im Praxisunterricht arbeiten Sie an verschiedenen Modellen mit unterschiedlichen Problemen an den Füßen und Nägeln, um die Techniken zu üben und Routine im Ablauf der Fußpflege zu erlangen.
Spezielle Techniken, wie das selbständige Herstellen von Nagelspangen oder Orthosen, werden in gesonderten Schulungen angeboten.
Arbeitsmaterialien:
Die für Sie erforderliche Grundausstattung an Instrumenten und Fräsern (Schleifern) müssen Sie selber erwerben. Sie sollte vor Kursbeginn direkt bei der Firma Ruck oder einem Anbieter Ihrer Wahl bestellt werden.
Die Kosten liegen bei ca. 310,- €.
Die Fußpflegearbeitsplätze in unserer Schule sind mit unterschiedlichen Stühlen, Motoren und Lupenleuchten ausgestattet, so dass Sie in der praktischen Arbeit testen können, welche Geräte und Arbeitsmaterialien Ihnen am besten zusagen. Ergänzt wird dies durch Schulungen und Kataloge verschiedener Anbieter und Hersteller.
Für die Pflege der Haut und der Nägel stehen Ihnen Produkte diverser Firmen zur Verfügung, ebenso die notwendigen Arbeitsmaterialien wie Desinfektionsmittel etc.
Arbeitskleidung / Hygienevorgabe:
Für den Praxisunterricht werden aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen vorne geschlossene Schuhe und bei 60°C waschbare Arbeitskleidung benötigt. Die Arbeitskleidung wird nur während des Praxisunterrichts getragen, nicht im Theorieunterricht.
—> Aus hygienischen und praktischen Gründen sind weder an den Fingern noch an den Füßen lange Nägel oder Kunstnägel zugelassen.
Prüfung:
Nach Abschluss der Theorie findet eine schriftliche Prüfung statt.
Am letzten Unterrichtstag findet dann die praktische Prüfung an Kunden unter der Aufsicht eines Arztes statt.
Nach bestandenen Prüfungen erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat.
Hinweis:
Seit In-Kraft-Treten des Podologengesetzes (PodG) vom 04.12.2001 gab es unterschiedliche Gerichtsurteile über die Tätigkeit und Werbung mit der Bezeichnung „medizinische Fußpflege / med. Fußpflege„.
Das Urteil des Bundesgerichtsofs vom 24.09.2013 (AZ I ZR 219/12) besagt – in Ausschnitten – Folgendes:
UWG § 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; PodG § 1
(…)
b) Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ und verbietet nicht die Werbung für die erlaubte Tätigkeit einer medizinschen Fußpflege…“
Nach dem Podologengesetz (PodG) und dem Wortlaut dieses Urteils ist nur Personen mit einer abgeschlossenen Podologenausbildung die Führung dieses Titels gestattet: „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“.
Nach der allgemeinen Fußpflegeausbildung an unserer Fachschule dürfen Sie sich „Fachfußpflegerin/Fachfußpfleger“ oder „Fußpflegerin/Fußpfleger“ nennen.